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Wie kommen Sie zu einer barrierefreie Webseite?

Barrierefrei – und das neue EU-Barrierefreiheitsgesetz BSFG

Im Rahmen der EU tritt Ende Juni 2025 das neue Barrierefreiheitstärkungsgesetz – kurz BFSG – in Kraft. Es basiert auf dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act EAA) und soll einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zu digitalen Produkten und Dienstleistungen in ganz Europa gewährleisten.

Was regelt dieses Gesetz genau? Was bedeutet eigentlich barrierefreie Webseite? Welche Unternehmen sind von der EU-Regelung betroffen – auch in der Schweiz? Und warum lohnt es sich, die vorgegebenen Kriterien grundsätzlich auf alle Webseiten anzuwenden, selbst wenn keine Gesetzespflicht dazu verpflichtet?


Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit beschreibt die Gestaltung von Websites und Anwendungen, die für alle Menschen unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen zugänglich und nutzbar sind. Dazu zählen unter anderem Nutzer mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen sowie Menschen mit altersbedingten oder temporären Beeinträchtigungen.

Weltweit leben rund 15 % der Bevölkerung mit einer Form von Behinderung – das entspricht über einer Milliarde Menschen. Digitale Barrierefreiheit ist daher kein Nischenthema, sondern eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im digitalen Raum.


Für wen ist eine barrierefreie Website relevant?

Barrierefreiheit richtet sich keineswegs nur an Menschen mit einer Beeinträchtigung. Auch ältere Nutzer, Personen mit temporären Einschränkungen (z. B. nach einer Verletzung) oder Menschen in ungünstigen Nutzungssituationen (z. B. bei starker Sonneneinstrahlung) profitieren von klar strukturierten, intuitiv bedienbaren und zugänglichen Websites.

Kurz gesagt: Eine barrierefreie Website verbessert das Nutzungserlebnis für alle – und stärkt die digitale Präsenz eines Unternehmens nachhaltig.


Warum sollten Unternehmen auf Barrierefreiheit setzen?

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Durch barrierefreie Gestaltung können bis zu 15 % mehr potenzielle Nutzer erreicht werden – ein nicht zu unterschätzender Marktanteil.

  • Optimierte Benutzerfreundlichkeit: Klar strukturierte Inhalte, logische Navigation und verständliche Formulare verbessern das Nutzungserlebnis für sämtliche Besucher.

  • Positive Auswirkungen auf SEO: Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Websites, da diese in der Regel über eine saubere Struktur und zugängliche Inhalte verfügen.

  • Rechtliche Sicherheit: Mit Blick auf gesetzliche Anforderungen – etwa das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – schafft Barrierefreiheit eine langfristige Konformität und schützt vor späteren Anpassungskosten.

  • Stärkung der Marke: Unternehmen, die auf Inklusion setzen, zeigen Verantwortung und positionieren sich als zukunftsorientiert und wertebasiert.


Was macht eine Website barrierefrei?

Die Grundlage für barrierefreie Webentwicklung bilden die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Grudnsätzlich lässt sich die im EU-Recht geforderte Barrierefreiheit in vier Bereiche einteilen:

  • Wahrnehmbarkeit (Textalternativen, zeitgesteuerte Medien, Anpassbarkeit, Unterschiedbarkeit)

  • Bedienbarkeit (Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, Ausfälle vermeiden, Orientierung, Eingabemodalitäten)

  • Verständlichkeit (Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit, Hilfe Fehler zu vermeiden)

  • Robustheit (Kompatibilität)


So zählen u.a. folgende Funktionen und Aspekte zu den zentralen Anforderungen:

  • Ausreichende Farbkontraste: Mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund ermöglicht auch Menschen mit Sehschwächen eine gute Lesbarkeit.

  • Alternative Bildbeschreibungen: Bilder und Grafiken werden mit sogenannten Alt-Texten versehen, damit auch Nutzer von Screenreadern die Inhalte erfassen können.

  • Tastaturbedienbarkeit: Die gesamte Navigation muss ohne Maus möglich sein – inklusive sinnvoller Fokusführung und Sprungmarken.

  • Korrekte semantische Struktur: Durch die Verwendung von Überschrifthierarchien, Listen und Absätzen wird die Orientierung erleichtert – für alle Nutzer und insbesondere für Screenreader.

  • Barrierefreie Formulare: Eingabefelder, Fehlermeldungen und Hinweise werden verständlich und korrekt ausgezeichnet, sodass sie auch ohne visuelle Unterstützung nutzbar sind.

  • Multimedia-Inhalte mit Untertiteln: Videos und Audios sollten mit Untertiteln oder Transkripten ergänzt werden – das hilft nicht nur hörgeschädigten Menschen, sondern auch allen, die Inhalte ohne Ton nutzen möchten.

  • Responsives Design: Inhalte müssen sich flexibel an unterschiedliche Endgeräte und individuelle Anzeigeeinstellungen anpassen lassen.



Welche Unternehmen in der Schweiz sind von der neuen EU-Gesetzesregelung betroffen?

Das neue EU-weite Gesetz kann auch für Schweizer Unternehmen von Bedeutung sein, wenn diese bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten. Unter das Gesetz fallen …

  • alle Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone, Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten, Fernsehgeräte mit Internetzugang und E-Book-Lesegeräte und Router sowie
  • die Erbringer von Dienstleistungen wie Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste, auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr, Bankdienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr und Personenbeförderungsdienste.

Ausgenommen von der gesetzlichen Regelung sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG. 


Unser Beitrag: Digitale Barrierefreiheit in der Praxis

Wir entwickeln digitale Lösungen, die nicht nur technisch und gestalterisch überzeugen, sondern auf Barrierefreiheit ausgerichtet sind. Ein Beispiel dafür ist der in Aarau ansässige AT Verlag (www.at-verlag.ch), der u.a. via seiner Webseite bzw. dem Web-/Book-Shop qualitativ hochwertige Sachbücher in der Schweiz sowie im deutschsprachigen EU-Raum vertreibt.

In diesem Fallbeispiel haben wir eine Barrierefreiheit umgesetzt, welche Aspekte von Kontrastoptimierung über Tastatursteuerung bis zur strukturellen Klarheit konsequent umgesetzt.

Die Ergebnisse:

  • Ein modernes, vollständig barrierefreies Web-Erlebnis für alle Nutzergruppen
  • Optimale Nutzbarkeit über Screenreader, Tastatur und mobile Geräte
  • Verbesserte Auffindbarkeit in Suchmaschinen und langfristige Rechtskonformität


Fazit: Barrierefreiheit als Standard, nicht als Option

Digitale Barrierefreiheit ist aus unserer Sicht und Haltung heraus weit mehr als ein technisches Detail – sie ist ein Zeichen von Qualität, Verantwortung und Zukunftsfähigkeit. Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, schaffen einen Mehrwert für ihre Nutzer und positionieren sich im digitalen Wettbewerb – und das nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung.


Sie möchten Ihre Website barrierefrei gestalten?

Wir begleiten Sie von der Konzeption bis zur Umsetzung – mit technischem Know-how, gestalterischem Anspruch und einem klaren Fokus auf die Benutzerfreundlichkeit. 

Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen eine Webseite und ein digitales Erlebnis zu schaffen, das wirklich allen offensteht.

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